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Berufs-/Haftpflichtversicherung

Im hektischen Arbeitsalltag kann schon mal etwas schief gehen. Das weiß jeder.

Ihre Berufsordnung verpflichtet approbierte Ärzte und Ärztinnen gem. § 21 zur Absicherung beruflicher Haftpflichtansprüche. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie Sie sich als Assistenzarzt oder -ärztin in der Weiterbildung zum Facharzt befinden. Es ist also sinnvoll, frühzeitig über den passenden Versicherungsschutz nachzudenken.

In der Regel sichert der Arbeitgeber lediglich Ihre dienstliche Tätigkeit ab.

Häufig sind folgende Punkte nicht mit eingeschlossen:

  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Schutz vor Inregressnahme bei grober Fahrlässigkeit
  • Schlüsselverlust
  • Auslandsaufenthalte
  • Freundschaftsdienste
  • Nachbarschaftshilfe etc.

Nur äußerst selten enthält der Schutz über den Arbeitgeber (Klinik oder Praxis) eine pauschale Haftungsfreistellung. Es wird immer auf den Verschuldungsgrad abgestellt. Bei dem Vorwurf der groben oder gar vorsätzlichen Fahrlässigkeit, haftet der Arzt regelmäßig mit seinem gesamten Privatvermögen und gefährdet somit seine finanzielle Existenz.

Aus diesem Grund empfiehlt der Marburger Bund den Abschluss einer privaten Berufshaftplichtversicherung. Natürlich überprüfen wir vorab, ob der bestehende Schutz über Ihren Arbeitgeber ausreichend ist und schließen dann falls erforderlich mit unseren Gruppenvertrag passgenau die Lücken.

Übrigens:

Unser Gruppenvertrag für 56 EUR im Jahr beinhaltet neben der beruflichen Haftpflichtversicherung auch eine sehr leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für die komplette Familie.

Bitte beachten sie, dass dies ein exklusives Angebot für Mitglieder der Marburger Bund ist. Sollten sie noch kein Mitglied sein, ist ihre Mitgliedschaft hier schnell beantragt.

Zum Online-Antrag für die Haftpflichtversicherung gelangen Sie hier.